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15 K 2083/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-19, 15 K 2083/19.A
15 K 2083/19.AVerwaltungsgericht19.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-19
Aktenzeichen: 15 K 2083/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0519.15K2083.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Ziffern 5 und 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 20.03.2019 werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung des jeweils anderen Teils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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