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26 K 5303/19•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-17, 26 K 5303/19
26 K 5303/19Verwaltungsgericht17.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 26 K 5303/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0517.26K5303.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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