Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-17, 23 K 4732/20

23 K 4732/20Verwaltungsgericht17.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 4732/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-17

Aktenzeichen: 23 K 4732/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0517.23K4732.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte und die Beigeladenen zu 1/4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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