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7 K 3518/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-16, 7 K 3518/20
7 K 3518/20Verwaltungsgericht16.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-16
Aktenzeichen: 7 K 3518/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0516.7K3518.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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