Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-10, 1 L 1884/22

1 L 1884/22Verwaltungsgericht10.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 1884/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-10

Aktenzeichen: 1 L 1884/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0510.1L1884.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 6379/22 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 27. Oktober 2022 wird in Bezug auf die Antragsteller zu 1) und zu 2) hinsichtlich der Ziffern 1c) und 1d) wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 6, soweit diese an Ziffer 1c) anknüpft, sowie der Ziffern 7 und 8 angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller zu 1) und zu 2) tragen die Gerichtskosten und die außer-gerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu je 1/6. Die Antragstellerin zu 3) trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1/3. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten zu 1/3 und die außer-gerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) und zu 2) zu je 1/6.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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