Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-10, 15 K 2454/19.A

15 K 2454/19.AVerwaltungsgericht10.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 K 2454/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-10

Aktenzeichen: 15 K 2454/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0510.15K2454.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10.04.2019 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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