Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-03, 3 K 3827/21

3 K 3827/21Verwaltungsgericht03.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 3 K 3827/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-03

Aktenzeichen: 3 K 3827/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0503.3K3827.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 1. April 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Juni 2021 verpflichtet, dem Kläger Beihilfe zu Aufwendungen gemäß seinem Antrag vom 25. März 2021 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

  1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 1.000,00 Euro festgesetzt.

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