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23 K 980/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-03, 23 K 980/22
23 K 980/22Verwaltungsgericht03.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: 23 K 980/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0503.23K980.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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