Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-26, 10 K 1072/21

10 K 1072/21Verwaltungsgericht26.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 1072/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-26

Aktenzeichen: 10 K 1072/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0426.10K1072.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Bescheid der B. -F. -Realschule in X. vom 3. Dezember 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung L. vom 1. Februar 2021 rechtswidrig gewesen ist.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.