Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-25, 6 K 988/22

6 K 988/22Verwaltungsgericht25.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 6 K 988/22 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-25

Aktenzeichen: 6 K 988/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0425.6K988.22.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung der dienstlichen Bewertung der Klägerin im Modul HS 2.7 vom 00. Juli 0000 und des Widerspruchsbescheides vom 00. Januar 0000 verpflichtet, der Klägerin einen neuen Prüfungsversuch im Modul HS 2.7 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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