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6 K 6382/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-25, 6 K 6382/21
6 K 6382/21Verwaltungsgericht25.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 6 K 6382/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0425.6K6382.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung der Prüfungsentscheidungen vom 29.05.2021 und vom 15.06.2021 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 16.11.2021 verpflichtet, dem Kläger zwei neue Prüfungsversuche für die Einsatzbewertung im Modul XX XX zu gewähren.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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