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9 K 4358/19•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-21, 9 K 4358/19
9 K 4358/19Verwaltungsgericht21.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-21
Aktenzeichen: 9 K 4358/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0421.9K4358.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 14. Juni 2019 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Antrag der Kläger auf Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der Beigeladenen zu entscheiden.Die Kosten des Verfahrens tragen die Beigeladene und die Beklagte jeweils zur Hälfte
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