Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-20, 19 L 266/23

19 L 266/23Verwaltungsgericht20.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 266/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-20

Aktenzeichen: 19 L 266/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0420.19L266.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab sofort und vorläufig einen Betreuungsplatz in einer zumutbaren, wohnortnahen Tageseinrichtung in Form der Ganztagsbetreuung zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zur Hälfte.

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