Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-19, 12 K 6328/21

12 K 6328/21Verwaltungsgericht19.04.2023

Regest

Zu den Anforderungen an die im Ermessen der Behörde stehende Befristungsentscheidung zu einem abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbot nach §§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 AufenthG.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 6328/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-19

Aktenzeichen: 12 K 6328/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0419.12K6328.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: AufenthG § 11; VwGO § 114 Satz 2

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die im Ermessen der Behörde stehende Befristungsentscheidung zu einem abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbot nach §§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 AufenthG.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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