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7 K 8374/18•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-11, 7 K 8374/18
7 K 8374/18Verwaltungsgericht11.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-11
Aktenzeichen: 7 K 8374/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0411.7K8374.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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