Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-04, 7 K 2346/20

7 K 2346/20Verwaltungsgericht04.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 2346/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-04

Aktenzeichen: 7 K 2346/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0404.7K2346.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Nebenbestimmungen unter Ziffern 1 und 9 des Bescheides der Beklagten vom 29.04.2020 rechtswidrig waren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahren tragen die Beteiligten zu je ½.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch den jeweils anderen Beteiligten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckunsgbetrages abwenden, wenn dieser nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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