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7 K 1066/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-04, 7 K 1066/21
7 K 1066/21Verwaltungsgericht04.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-04
Aktenzeichen: 7 K 1066/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0404.7K1066.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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