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23 K 6151/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-29, 23 K 6151/21
23 K 6151/21Verwaltungsgericht29.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-29
Aktenzeichen: 23 K 6151/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0329.23K6151.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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