Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-29, 23 K 4216/21

23 K 4216/21Verwaltungsgericht29.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 4216/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-29

Aktenzeichen: 23 K 4216/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0329.23K4216.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 3. Februar 2021 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 1. August 2021 verurteilt, an den Kläger 37.061,57 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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