Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-29, 1 L 440/22

1 L 440/22Verwaltungsgericht29.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 440/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-29

Aktenzeichen: 1 L 440/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0329.1L440.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 1708/22 gegen die Ziffern I und III der Bescheide der Antragsgegnerin vom 4. März 2022 wird widerhergestellt bzw. angeordnet, soweit darin die Bildübertragung durch Fernsehgeräte und andere Bildschirmgeräte in die Außenbereiche der Gaststätte D.- Straße 00, 00000 D., sowohl unmittelbar innerhalb der Außenbereiche als auch mittelbar aus umliegenden Gebäuden heraus, untersagt wird. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden, zur Hälfte. Die Antragsgegnerin und die Beigeladenen tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller jeweils zu einem Viertel. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

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