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15 L 2079/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-27, 15 L 2079/22
15 L 2079/22Verwaltungsgericht27.03.2023
Eignungszweifel als solche rechtfertigen kein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Vielmehr muss sich aus solchen Zweifeln mindestens der Verdacht einer Gefahrenlage für den Dienstbetrieb oder für andere gewichtige Belange des Dienstherrn ergeben.
Entscheidungsdatum: 2023-03-27
Aktenzeichen: 15 L 2079/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0327.15L2079.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 66 Satz 1 BBG
Eignungszweifel als solche rechtfertigen kein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Vielmehr muss sich aus solchen Zweifeln mindestens der Verdacht einer Gefahrenlage für den Dienstbetrieb oder für andere gewichtige Belange des Dienstherrn ergeben.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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