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19 K 3855/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-23, 19 K 3855/19.A
19 K 3855/19.AVerwaltungsgericht23.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-23
Aktenzeichen: 19 K 3855/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0323.19K3855.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13.06.2019 verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
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