Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-23, 15 K 1344/21

15 K 1344/21Verwaltungsgericht23.03.2023

Regest

Zur Frage eines Ausnahmefalls vom Grundsatz des "Vier-Augen-Prinzips" aus § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 K 1344/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-23

Aktenzeichen: 15 K 1344/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0323.15K1344.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV

Leitsätze

Zur Frage eines Ausnahmefalls vom Grundsatz des "Vier-Augen-Prinzips" aus § 50 Abs. 1 Satz 1 BLV

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der dienstlichen Beurteilung der Klägerin für den Beurteilungszeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.04.2020 und des Widerspruchsbescheids des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 15.02.2021 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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