Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-22, 22 K 6429/21

22 K 6429/21Verwaltungsgericht22.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6429/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-22

Aktenzeichen: 22 K 6429/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0322.22K6429.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Gebührenbescheid des Landrats des S. -F. -L. vom 22. November 2021 (Az. XX 00-00.00-00000) wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem beklagten Land auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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