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22 K 251/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-22, 22 K 251/22
22 K 251/22Verwaltungsgericht22.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-22
Aktenzeichen: 22 K 251/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0322.22K251.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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