Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-20, 22 M 4/23

22 M 4/23Verwaltungsgericht20.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 M 4/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-20

Aktenzeichen: 22 M 4/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0320.22M4.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Auf den Antrag der Antragstellerin und Vollstreckungsgläubigerin vom 17. März 2023 wird der Antragsgegner und Vollstreckungsschuldner dazu verpflichtet, eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zu erteilen. Mit der Entgegennahme der Vermögensauskunft wird Herr Gerichtsvollzieher G., X.-straße 0, 00000 Q., beauftragt.

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