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7 K 317/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-14, 7 K 317/21
7 K 317/21Verwaltungsgericht14.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-14
Aktenzeichen: 7 K 317/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0314.7K317.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer des
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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