Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-14, 22 K 6528/19.A

22 K 6528/19.AVerwaltungsgericht14.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6528/19.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-03-14

Aktenzeichen: 22 K 6528/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0314.22K6528.19A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25. Oktober 2019 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.