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16 K 2955/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-03, 16 K 2955/20
16 K 2955/20Verwaltungsgericht03.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-03
Aktenzeichen: 16 K 2955/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0303.16K2955.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Der Erstattungs- und Zinsbescheid vom 27.06.2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.05.2020 wird insoweit aufgehoben, soweit darin die laufenden Nr. 42, 68, 92, 156, 182 und 183 des Bauausgabebuchs nicht als zuwendungsfähig anerkannt und hieraus Erstattungs- und Zinsansprüche gegen den Kläger abgeleitet wurden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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