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13 K 2731/19•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-23, 13 K 2731/19
13 K 2731/19Verwaltungsgericht23.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 13 K 2731/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0223.13K2731.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.
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