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23 K 2952/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-08, 23 K 2952/21
23 K 2952/21Verwaltungsgericht08.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 23 K 2952/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0208.23K2952.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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