Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-07, 7 K 4268/21

7 K 4268/21Verwaltungsgericht07.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 4268/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-07

Aktenzeichen: 7 K 4268/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0207.7K4268.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 09.08.2021 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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