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7 K 104/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-07, 7 K 104/23
7 K 104/23Verwaltungsgericht07.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-07
Aktenzeichen: 7 K 104/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0207.7K104.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 20.12.2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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