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22 K 5407/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-03, 22 K 5407/19.A
22 K 5407/19.AVerwaltungsgericht03.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-03
Aktenzeichen: 22 K 5407/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0203.22K5407.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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