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22 K 2108/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-03, 22 K 2108/19.A
22 K 2108/19.AVerwaltungsgericht03.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-03
Aktenzeichen: 22 K 2108/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0203.22K2108.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger zu je einem Drittel.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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