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20 K 1898/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-03, 20 K 1898/22
20 K 1898/22Verwaltungsgericht03.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-03
Aktenzeichen: 20 K 1898/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0203.20K1898.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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