Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-03, 20 K 1898/22

20 K 1898/22Verwaltungsgericht03.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 1898/22 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-02-03

Aktenzeichen: 20 K 1898/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0203.20K1898.22.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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