Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-01, 15 K 2442/20.A

15 K 2442/20.AVerwaltungsgericht01.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 K 2442/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-01

Aktenzeichen: 15 K 2442/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0201.15K2442.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung von Ziffer 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 7. Mai 2020 verpflichtet, über die Länge der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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