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15 K 2442/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-01, 15 K 2442/20.A
15 K 2442/20.AVerwaltungsgericht01.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-01
Aktenzeichen: 15 K 2442/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0201.15K2442.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung von Ziffer 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 7. Mai 2020 verpflichtet, über die Länge der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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