Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-27, 8 L 1867/22

8 L 1867/22Verwaltungsgericht27.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 1867/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-27

Aktenzeichen: 8 L 1867/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0127.8L1867.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (8 K 6317/22) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 11. November 2022 wird in Bezug auf Ziffer I der Verfügung wiederhergestellt und in Bezug auf deren Ziffer II angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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