Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-25, 26 K 6414/22

26 K 6414/22Verwaltungsgericht25.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 26 K 6414/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-25

Aktenzeichen: 26 K 6414/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0125.26K6414.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Der Zinsbescheid der Beklagten vom 21.09.2022 und der Abhilfebescheid vom 21.10.2022 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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