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2 K 6486/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-24, 2 K 6486/20
2 K 6486/20Verwaltungsgericht24.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-24
Aktenzeichen: 2 K 6486/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0124.2K6486.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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