Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-24, 2 K 6486/20

2 K 6486/20Verwaltungsgericht24.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 6486/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-24

Aktenzeichen: 2 K 6486/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0124.2K6486.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.