Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-18, 12 L 2000/22

12 L 2000/22Verwaltungsgericht18.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 2000/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-18

Aktenzeichen: 12 L 2000/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0118.12L2000.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 12 K 6805/22 geführten Klage gegen Ziffer 6 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 02.12.2022 wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller 19 Zwanzigstel und die Antragsgegnerin ein Zwanzigstel.

  1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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