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12 L 2000/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-18, 12 L 2000/22
12 L 2000/22Verwaltungsgericht18.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-18
Aktenzeichen: 12 L 2000/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0118.12L2000.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 12 K 6805/22 geführten Klage gegen Ziffer 6 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 02.12.2022 wird angeordnet.
Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller 19 Zwanzigstel und die Antragsgegnerin ein Zwanzigstel.
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