Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-17, 7 K 4606/21

7 K 4606/21Verwaltungsgericht17.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 4606/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-17

Aktenzeichen: 7 K 4606/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0117.7K4606.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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