Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-12, 22 M 4/23

22 M 4/23Verwaltungsgericht12.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 M 4/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-12

Aktenzeichen: 22 M 4/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0112.22M4.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 9. November 2022 im Verfahren 22 K 5664/21 wird in Höhe von 20,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 9. November 2022 angeordnet.

Mit der Durchführung der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Antragsgegners nebst Taschenpfändung, beschränkt auf die Pfändung beweglicher Sachen, wird Gerichtsvollzieher R., Y.-straße 0, 00000 G., beauftragt.

Der Antragsgegner und Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.

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