Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-12, 15 K 5325/20

15 K 5325/20Verwaltungsgericht12.01.2023

Regest

Zum Begriff der gleichwertigen Tätigkeit im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBesG.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 K 5325/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-12

Aktenzeichen: 15 K 5325/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0112.15K5325.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Leitsätze

Zum Begriff der gleichwertigen Tätigkeit im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBesG.

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 06.01.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 01.09.2020 (Gz. W. 0.0-00-00- / 00000 X. T. ) verpflichtet, im Rahmen der ersten Stufenfestsetzung nach § 27 Abs. 2 BBesG die Beschäftigungszeiten der Klägerin als zahnmedizinische Fachangestellte bzw. als zahnmedizinische Fachassistentin bzw. als zahnmedizinische Prophylaxeassistentin vom 01.07.2001 bis zum 30.04.2004, vom 15.10.2004 bis zum 30.11.2009, vom 20.11.2010 bis zum 19.05.2012 und vom 20.05.2013 bis zum 15.07.2017 als Erfahrungszeiten im Sinne von § 28 Abs. 1 BBesG anzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.