Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-11, 22 K 6962/20.A

22 K 6962/20.AVerwaltungsgericht11.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6962/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-11

Aktenzeichen: 22 K 6962/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0111.22K6962.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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