Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-11, 22 K 6505/20.A

22 K 6505/20.AVerwaltungsgericht11.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 6505/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-11

Aktenzeichen: 22 K 6505/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0111.22K6505.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. November 2020 verpflichtet, der Klägerin den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Klägerin und der Beklagten je zur Hälfte auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.