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21 K 4874/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-11, 21 K 4874/22
21 K 4874/22Verwaltungsgericht11.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: 21 K 4874/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0111.21K4874.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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