Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-10, 7 K 3225/21

7 K 3225/21Verwaltungsgericht10.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 3225/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-10

Aktenzeichen: 7 K 3225/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0110.7K3225.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.