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16 K 6389/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-09, 16 K 6389/20.A
16 K 6389/20.AVerwaltungsgericht09.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 16 K 6389/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0109.16K6389.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweise Aufhebung des Bescheides vom 05.11.2020 verpflichtet, dem Kläger den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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