Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-06, 8 L 1342/22

8 L 1342/22Verwaltungsgericht06.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 1342/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-06

Aktenzeichen: 8 L 1342/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0106.8L1342.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der am 14. August 2022 eingegangenen Klage der Antragsteller unter dem Aktenzeichen 8 K 4649/22 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 27. Juni 2022 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

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